Kfz-Haftpflichtversicherungen zahlen bei einem Unfall zunächst zwar für den Schaden des Unfallgegners, können ihr Geld danach aber vom Versicherten zurückverlangen, wenn sich dieser nicht an seine vertraglich vereinbarten Pflichten hält. Ungenehmigtes Autotuning ist so ein Regelverstoß. Das Tieferlegen des Fahrzeuges, vom Typenschein abweichende Felgen oder die Steigerung der Motorleistung sind im Regelfall nämlich genehmigungspflichtig. Und beim Anbringen von Scheibenfolien lohnt es sich, vorab abzuklären, welche Folien für den Straßenverkehr überhaupt zugelassen sind. Last but not least sollte man auch wissen: Die Unkenntlichmachung einer Automarke (sogenanntes Embleme-Clearing) ist grundsätzlich ebenfalls verboten.