Unser Leser wohnt seit vielen Jahren in einer Eigentumswohnung mit zwei Balkonen. Leider hat sein Nachbar unterhalb ein grundsätzlich anderes Verständnis als er, was den Umgang mit der Hausfassade anlangt. "Die Leute haben auf einem ihrer Balkone schon mehrfach Blumenkästen fix an der Fassade montiert und wollen nun auf dem anderen eine Markise direkt an der Unterseite unseres Balkones befestigen", schildert der Mann die Situation. Da er seine Wohnung ja einmal verkaufen möchte um in eine behindertengerechte Einrichtung zu übersiedeln, fragt er sich, wie er sich dagegen  wehren kann, dass noch mehr Löcher in seine Balkonunterseite gebohrt werden. "Ist das nicht Beschädigung fremden Eigentums?" will er wissen und befürchtet, dass das viele Anbohren letztlich die ganze Balkonkonstruktion unsicher machen könnte. "Ich habe diese Anfrage auch schon mehrmals an unsere Hausverwaltung gerichtet, aber bis heute leider keine Antwort bekommen", sagt der Leser.

Besser Professionisten engagieren

Wir haben dazu die Rechtsanwältin Sigrid Räth befragt, die die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berät. Sie sagt: "Grundsätzlich sind Balkonunterseiten ebenso wie Fassaden allgemeine Teile der Liegenschaft und dürfen von einem einzelnen Miteigentümer daher nicht einfach angebohrt werden." Wenn die Arbeiten von Professionisten ausgeführt werden, sollte allerdings kein statisches Problem entstehen. Und eine Wertminderung der Wohnung durch das Befestigen von Sonnenschutzeinrichtungen unterhalb der Balkone kann Räth auch nicht erkennen.

Wenn ein Miteigentümer allerdings ohne Zustimmung der übrigen Miteigentümer eine Veränderung an der Außenhaut vornimmt, kann er, wie die Anwältin betont, von jedem anderen Miteigentümer auf Unterlassung geklagt werden. Räth: "Wenn Miteigentümer die Zustimmung verweigern, hätte der änderungswillige Miteigentümer die Möglichkeit, eine Ersetzung der Zustimmung gemäß Paragraf 16 Wohnungseigentumsgesetz beim zuständigen Gericht zu beantragen. In diesem Verfahren könnten dann die übrigen Miteigentümer einwenden welche Beeinträchtigung sie durch die Änderung befürchten."