Ein nagelneuer Mittelklassewagen um weniger als 200 Euro Leasingrate pro Monat - nach ein paar Jahren gibt man ihn zurück und bekommt einen neuen, wieder um geringe Monatsraten. Klingt fantastisch. Niedrige Monatsraten sind in den meisten Fällen auch das Hauptargument für die Finanzierung per Leasing. „Damit unterliegen Verbraucher einem großen Missverständnis“, warnt Gerald Stoppel vom Informationsservice des ÖAMTC: Bei den Leasingkosten komme es nämlich nicht nur auf die Monatsrate an, sondern auch auf die nötigen Anzahlungen, den Effektivzinssatz und den vereinbarten Restwert.“


Rechtlich gesehen sind Leasingverträge Mietverträge: Der Kunde sucht sich bei einem Händler ein Fahrzeug aus, das dann von einer Leasinggesellschaft für ihn gekauft und ihm für eine bestimmte Laufzeit zur Verfügung gestellt wird. Dafür fallen monatliche Leasingraten und in der Regel auch eine einmalige Anzahlung zu Vertragsbeginn an. Am Ende der Laufzeit ist man verpflichtet, das Fahrzeug an die Leasinggesellschaft zurückzugeben, wenn nicht ausnahmsweise ein Ankaufsrecht eingeräumt wurde. „In der Praxis findet sich bei einem Kaufwunsch während oder am Ende der Laufzeit immer eine Lösung im Sinne des Kunden“, heißt es seitens des ÖAMTC.


Die Top-Konditionen für Leasing und Kredit liegen in der Praxis dicht beieinander und beide Varianten sind Alternativen zum Barkauf. Dabei muss man aber wissen: „Wenn jemand ausreichend Bargeld zur Verfügung hat, sind ihm weder Leasing noch Kredit anzuraten“, sagt Bernd Lausecker vom Verein für Konsumenteninformation, der Barkauf komme im Normalfall günstiger. Schwieriger wird es bei der Frage, ob nun Leasing oder ein Kredit gewählt werden sollte. „Da müssen sie immer den Einzelfall vergleichen“, sagt Lausecker. Die Parameter, auf die es ankommt, sind jedenfalls der effektive Zinssatz (wahlweise fix oder variabel), der im Vertrag angegeben wird, und die Gesamtbelastung über die gesamte Laufzeit. Diese Kosten sind zu vergleichen.

Was es mit den Restwert auf sich hat

Beim Leasing kommt als Besonderheit noch der Restwert ins Spiel:
Dabei handelt es sich um einen bestimmten (vertraglich fixierten) Wert, den das Fahrzeug am Ende der Leasinglaufzeit noch haben sollte und für den der Kunde auch haftet. Der Restwert sollte beim Leasing zum Vertragsende dem Marktwert des Fahrzeuges entsprechen - immer einen ordnungsgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs vorausgesetzt.
Am Ende der Laufzeit stellt allerdings ein Gutachter (der meist vom Kunden zu bezahlen ist) den tatsächlichen Wert des Fahrzeugs fest. „Liegt dieser unter dem Restwert, ist die Differenz vom Kunden nachzuschießen, nur um das Auto an die Leasinggesellschaft zurückzugeben, damit hat man noch kein neues Auto“, warnt der VKI-Experte. Möchte man das Auto am Ende der Laufzeit kaufen, bezahlt man einfach diesen Restwert, der umso höher ist, je niedriger die Monatsraten sind.


Ein möglicher Vorteil von Leasing könnten Verkaufsaktionen sein, bei denen Händler bei einer Leasingfinanzierung mehr Rabatt gewähren. „Allerdings sollten Sie beim Händler unabhängig von der Finanzierungsvariante immer selbst die optimalen Rabatte verhandeln!“, rät ÖAMTC-Experte Stoppel.

Anders als bei der Kreditfinanzierung kann man bei Leasingverträgen mit seinem Fahrzeug auch nicht unbegrenzt Kilometer machen, die Kilometerleistung wird zu Vertragsbeginn vereinbart: „Eine Überschreitung wird den Kunden am Ende der Laufzeit meist teuer verrechnet“, sagt Stoppel und empfiehlt in diesen Fällen eher zum Fahrzeugankauf am Ende der Laufzeit. Noch ein Kostenfaktor ist zu bedenken: Leasing gibt es meist nur mit Vollkaskoversicherung über die gesamte Laufzeit. „Achten Sie hier auf freie Versicherungswahl!“

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