Wegen Covid-19 kam es im Vorjahr vielfach zu Problemen mit Online-Buchungsplattformen, Fluglinien und auch mit Reiseveranstaltern. Die Unternehmen wollten berechtigte Rückforderungsansprüche von Konsumenten bei coronabedingt ausgefallenen Flügen oder stornierten Reisen nicht zahlen. Mit diesen Tipps der Konsumentenschützer der Arbeiterkammer gehen Sie bei der nächsten Reisebuchung auf Nummer Sicher.

1. Pauschalreisen haben Vorteile

Kann eine Pauschalreise nicht durchführt werden, können Konsumenten den Reisepreis zur Gänze zurückverlangen. Eine kostenlose Stornierung ist dann möglich, wenn unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die nicht vorhersehbar sind. Da aktuell in den meisten Ländern der Welt mit einer erhöhten Covid-19-Gefahr zu rechnen ist, müssen Konsumenten bei Neubuchungen diese Umstände miteinbeziehen. Ein kostenloses Storno kann in diesen Fällen ausgeschlossen sein.

Wird die Reise mangelhaft durchgeführt, kann der Preis im Rahmen der Gewährleistung gemindert werden. Österreichische – und auch deutsche - Reiseveranstalter müssen außerdem eine sogenannte Kundengeldabsicherung vorweisen. Die Angaben zur Absicherung müssen in den Buchungsunterlagen aufscheinen. Diese Versicherung übernimmt dann bei Insolvenz des Reiseveranstalters die Rückzahlung der von Konsumentenseite geleisteten Zahlungen. Sie springt auch ein, wenn wegen der Insolvenz zusätzliche Kosten für die Rückreise anfallen.

2. Österreichische Anbieter bevorzugen

Ein wesentlicher Vorteil bei einem Anbieter aus Österreich und der Buchung bei einem inländischen Reisebüro ist, dass die österreichischen gesetzlichen Regelungen zur Anwendung kommen. Bei Buchung im Reisebüro haben Kunden zudem individuelle Beratung und Ansprechpersonen bei Problemen.

3. Flüge direkt buchen kann Geld und Nerven sparen

Viele Konsumenten wollen individuell reisen und Flug und Unterkunft getrennt buchen. In solchen Fällen ist es ratsam, den Flug direkt bei der Fluglinie zu buchen. Oftmals bieten Buchungsplattformen nur wenig oder gar keine Unterstützung und verrechnen hohe Servicegebühren.

4. Ausländisches Recht                               

Wird eine Unterkunft im Ausland über eine Plattform direkt online gebucht, dann kommt der Vertrag mit der Unterkunft nach jeweiligen Landesrecht zustande. Die Plattform ist in dem Fall lediglich der Vermittler. Die Gesetze anderer Länder können sich von den bekannten österreichischen Regelungen unterscheiden und die Rechtsdurchsetzung im Ausland ist erfahrungsgemäß schwierig.

5. Ungewisse Umstände berücksichtigen

Gestalten Sie Ihre Reisebuchung so flexibel wie möglich und leisten Sie keine höheren Vorauszahlungen als unbedingt nötig!
Ideal sind Tickets und Unterkünfte, die kostenlos umbuch- oder stornierbar sind. Auch wenn die Preise höher sind!
Informieren Sie sich über die Stornogebühren von Reiseveranstaltern und Unterkünften vor der Buchung.
Bewahren Sie alle Reiseunterlagen auf und halten Sie etwaige Zusatzvereinbarungen (z.B. ein kostenloses Storno) schriftlich fest!
Wenn zusätzliche Stornoversicherungen angeboten werden, checken Sie bestehende und hinterfragen Sie den Nutzen!