In Reiseschutzpaketen sind üblicherweise auch eine Reisekranken-Versicherung, eine Reisegepäck-Versicherung und eine Reiseabbruch-Versicherung enthalten. Oftmals gibt es auch Leistungen im Falle eines Unfalls auf der Reise. "Bei einer wegen der Corona-Pandemie abgesagten Reise wird dieser Versicherungsschutz nutzlos. Da die Versicherung mögliche Risiken nicht mehr tragen muss, steht ihr diesbezüglich auch keine Prämie zu. Versicherungskunden können daher diesen Teil der Prämie zurückfordern", erklären die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich.

Eine Reisestorno-Versicherung ist Teil eines umfassenden Reiseversicherungspakets, kann aber auch für sich allein abgeschlossen werden. Sie übernimmt die Stornokosten, wenn eine Reise zum Beispiel krankheits- oder unfallbedingt nicht angetreten werden kann. Dazu sagen die Spezialisten der Arbeiterkammer: "Auch bei der Reisestorno-Versicherung kann die Versicherung mit Absage der Reise für die restliche Vertragslaufzeit, also bis zum Reiseantritt, nicht mehr leistungspflichtig werden. Ob und in welcher Höhe hier eine Rückforderung besteht, ist umstritten. Fest steht, dass die Versicherung vom Vertragsabschluss bis zur Reiseabsage bereits das Risiko eines beispielsweise krankheitsbedingten Stornos getragen hat und für diesen Zeitraum zumindest Anspruch auf eine anteilige Prämie hat."

Storno-Grund Covid-19

Manche Versicherer akzeptieren derzeit aufgrund der verbesserten Sicherheitslage eine Covid-19 Erkrankung als Stornogrund und verzichten somit auf den Ausschluss (Pandemie/Epidemie), sodass in diesen Fällen Versicherungsschutz gegeben sein kann. Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Versicherer nach! Die Angst, im Urlaubsland an Corona zu erkranken oder in Quarantäne zu kommen, stellt allerdings weiterhin kein versichertes Ereignis dar.