In der Nacht von Montag auf Dienstag ist vorerst Schluss: Heimische Museen, Theater, Opern- und Konzerthäuser sowie Kinos müssen ab Dienstag schließen - einzig Bibliotheken dürfen noch offenhalten.

Aufgrund des massiven Anstiegs der Covid-19-Fälle in Österreich hat die Bundesregierung nun ein neuerliches Maßnahmenpaket zur Eindämmung der Infektionszahlen beschlossen. Dieses bedeutet erneut einen massiven Einschnitt ins kulturelle und gesellschaftliche Leben - der  "Lockdown light" tritt in Österreich mit 3. November, 0 Uhr in Kraft.

Veranstaltungsverbot
Alle Veranstaltungen sind vorerst bis zum 30. November komplett untersagt. Auch die Museen müssen über den ganzen November ihre Türen schließen, nur Parks und Bibliotheken bleiben geöffnet.

Folgende Kultur & Freizeitzeiteinrichtungen sind von einem Betretungsverbot betroffen, müssen also den Betrieb schließen:

1. Schaustellerbetriebe, Vergnügungsparks
2. Schwimmbäder
3. Tanzschulen
4. Wettbüros und Casinos
5. Schaubergwerke
6. Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution
7. Theater- und Konzertsäle, Kinos, Varietés und Kabaretts
8. Indoor-Spielplätze und Paintball-Anlagen
10. Museen und Museumsbahnen
12. Tierparks und Zoos.
Ausgenommen sind nur Freizeiteinrichtungen im Freien wie Parks und Bibliotheken.