"Krone"-Herausgeber Christoph Dichand hat die Mediengruppe "Österreich" am Landesgericht für Strafsachen in Wien erfolgreich auf Entschädigung geklagt. Artikel auf oe24.at, in der Tageszeitung "Österreich" und deren Gratisausgabe behaupteten fälschlicherweise, Dichand betreibe mit von mehreren Frauen erhobenen sexuellen Belästigungsvorwürfen eine Rufmordkampagne gegen "Österreich"-Herausgeber Wolfgang Fellner. Die Strafzahlung über 30.800 Euro ist nicht rechtskräftig.

Mehrere Frauen haben Fellner öffentlich sexuelle Belästigung vorgeworfen, was dieser vehement bestreitet. Manche von ihnen arbeiten mittlerweile für die "Krone" und werden in diversen anderen Gerichtsverfahren von dem unter anderem für die "Krone" tätigen Anwalt Michael Rami vertreten. In den Medien der "Österreich"-Gruppe wurde der Schluss gezogen, dass die Vorwürfe von Dichand beeinflusst seien und Geld für falsche Aussagen fließe. Vor Gericht gab es an zwei Verhandlungstagen laut Richter Gerald Wagner dafür aber "keine Anhaltspunkte".

Im Oktober sagten drei Frauen, die behaupten, von Fellner sexuell belästigt worden zu sein, aus: Raphaela Scharf, Katia Wagner und Angela Alexa. Niemand habe ihr Geld für die Veröffentlichung der Anschuldigungen geboten oder sie inhaltlich beeinflusst. Dichand kenne sie nicht persönlich und sie habe auch keinen Kontakt zu ihm, so Alexa bei ihrer Aussage.

Auch Scharf und Wagner gaben an, nicht von Dichand beeinflusst worden zu sein. Scharf hatte nach Erhebung des Vorwurfs, Fellner habe ihr bei einem Fotoshooting auf den Hintern gegriffen, ursprünglich auch einen anderen Anwalt. Sie sei damals zudem nicht mit der "Krone" in Kontakt gestanden, so Scharf. Wagner erklärte ebenfalls, dass keine Beeinflussung stattgefunden habe.

Scharf und Wagner wurde von ihrem Arbeitgeber finanzielle Unterstützung bei medienrechtlichen Verfahren zugesagt, sollten sie diese verlieren. Michael Eder, Geschäftsführer der Krone Multimedia, bestätigte das am Dienstag vor Gericht. Man unterstütze Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in derartigen Angelegenheiten, da man schließlich auch in sie investiere und sie "Marken" für das Medienunternehmen seien. Eine konkrete Abmachung habe es aber nicht gegeben.

Zum Abschluss wurde noch der Kläger, Christoph Dichand, befragt. Mit Scharf habe er noch nie gesprochen, mit Wagner kaum. "Keine Wahrnehmung" habe er davon, dass ihnen Geld für ihre öffentlich getätigten Vorwürfe gegen Fellner gegeben worden sein soll. Auch habe er sie nicht indirekt beeinflusst. Dass den beiden Frauen von der Krone Multimedia Kostendeckung für medienrechtliche Verfahren zugesichert wurde, sei ihm nicht bekannt gewesen. Diese Vorgangsweise sei aber nicht unüblich für das Medienunternehmen, so Dichand.

Einvernahme Fellners abgelehnt

Ein Antrag der Anwälte der Mediengruppe "Österreich" auf Einvernahme Fellners und dessen Assistentin zum Beweis, dass es keine sexuelle Belästigung durch Fellner gegeben habe, wurde wegen Irrelevanz vom Richter abgelehnt. Wagner kam zu dem Schluss, dass die Vorwürfe gegen Fellner die "Krone" wohl nicht stören, sei dessen Mediengruppe doch größter Mitbewerber am Markt. Doch die Aussagen von Alexa und Scharf seien glaubwürdig gewesen. Es sei nicht davon auszugehen, dass Dichand persönlich etwas gesteuert habe.

Der Richter verurteilt die oe24 GmbH nach Paragraf 6 Mediengesetz zu 12.000 Euro Entschädigung an Dichand, "Österreich" auf 4.800 Euro und dessen Gratisausgabe auf 14.000 Euro. Die Gesamtsumme beläuft sich damit auf 30.800 Euro. Auch muss das Urteil in den Medien veröffentlicht werden. Da ein Anwalt der Mediengruppe "Österreich" Berufung anmeldete, ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Georg Zanger, Anwalt der Mediengruppe "Österreich", sah im Gespräch mit der APA grundsätzlich eine "Auseinandersetzung zwischen zwei Mediengruppen" gegeben, die mit Inhalten nichts mehr zu tun habe. "Es geht nur noch um Wettbewerbsboden", meinte er. Offenbar sei die Causa in einem Bereich in der "Krone" abgehandelt worden, der unter Dichand liege. Dass aber auch der Geschäftsführer der Krone Multimedia nichts von einer konkreten Vereinbarung mit den Frauen in Bezug auf die Gerichtsverhandlungen wisse, sei höchst seltsam.