"Es ist mir völlig schleierhaft, wieso diese Personen klagen", erklärte Armin Wolf gestern im Handelsgericht Wien. Mehrere Personen einer Gruppierung hatten den ZIB 2-Anchorman auf Unterlassung und Widerruf geklagt, weil Wolf im Jänner in einem Tweet als Reaktion auf ein ganzseitiges Inserat der Gruppe im "Kurier" den Begriff "Corona-Leugner" verwendet hatte. "Ich habe nichts gegen das Inserat", sagte Wolf gestern vor Gericht: "Man könne von mir aus auch behaupten, die Erde sei eine Scheibe und die Welt werde von Echsenmenschen regiert. Meine Kritik ging an den Kurier. Die sieben Kläger kommen in meinem Tweet nicht vor."

Behauptet wurde im Inserat unter anderem, dass Masken "nutzlos und gesundheitsschädlich" und "Zwangsimpfungen" unverantwortlich seien. Damit widerspricht die Gruppe namens "Außerparlamentarischer Corona Untersuchungsausschuss Austria" zwar dem wissenschaftlichen Konsens, als "Corona-Leugner" will man sich deswegen aber nicht verstanden wissen. Andere Zeitungen hatten das Inserat abgelehnt, der "Kurier" ergänzte es mit einem Interview mit der angesehenen Virologieprofessorin Dorothee von Laer.

Ein Urteil steht nach Abschluss der Verhandlung indes noch aus. Dieses werde schriftlich ergehen, bestätigten der APA sowohl Anwalt SiegfriedZachhuber von der Klagsseite als auch Anwalt MichaelPilz, der Armin Wolf vertritt. Vonseiten des Gerichts sei hierbei ein Zeitraum von frühestens vier Wochen in Aussicht gestellt worden. Im Kern geht es bei dem Verfahren um die Grundfrage, ob der Begriff "Corona-Leugner" als zulässige Meinungsäußerung respektive zulässige Tatsachenbehauptung gewertet werden kann.