Die Wogen rund um die geplanten neuen Social-Media-Regeln des ORF gehen hoch. In einer Dienstanweisung solle es Mitarbeitern in Zukunft untersagt sein, im privaten Umfeld auf sozialen Netzwerken unter anderem Sympathie oder Kritik gegenüber politischen Institutionen zu äußern. Alles erst ein Entwurf, rudert man seitens des ORF zurück.

Abgesehen von den weiteren Entwicklungen bleibt die Frage: Was darf der Arbeitnehmer privat (nicht) auf sozialen Netzwerken? Und was kann der Arbeitgeber verbieten? Denn grundsätzlich ist es jedem österreichischen Arbeitnehmer gestattet, in seinem Privatleben – wo auch immer – seine Meinung abzugeben.

Imageprobleme

Ein Problem kann dann entstehen, wenn man eine Beziehung zum Unternehmen herstellen kann. „Alles darf man auf sozialen Netzwerken natürlich nicht“, sagt Experte Karl Schneeberger von der Arbeiterkammer Steiermark und zählt auf: „Dinge, die gegen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, gegen das Strafrecht verstoßen oder dem Unternehmen Imageprobleme verursachen würden.“ Das sei aber immer eine Einzelfallproblematik. „Je höher in der Hierarchie, desto höher werden die Anforderungen sein.“ Es hänge auch vom Betrieb und der Tätigkeit ab.

Facebook mag vielleicht den Eindruck von Intimität vermitteln, wenn man allein zu Hause auf der Couch sitzt, aber „privat“ wird es dennoch nie sein. Auch wenn man nur wenige Freunde „eingeladen“ hat, die Vorstellung, man bleibe in einem anonymen Kreis, den man beherrschen kann, sollte man schnell über Bord werfen.

Infos zum Bewerber über Facebook

Viele Personalverantwortliche nutzen heute soziale Medien, um sich ein Bild von potenziellen Bewerbern zu machen. Wie tickt die Person? Wie lebt sie? Und passt sie letztendlich ins Team? Jeder, der seine Meinung öffentlich äußert, sollte sich dessen bewusst sein, erklärt Schneeberger. „Man geht ja auch nicht mit einem Transparent durch die Straßen und schreibt darauf: Mein Chef ist nicht ganz gescheit“, sagt Schneeberger. Im Umgang mit sozialen Medien sei man leichtfertiger als im „echten“ Leben.

Schon der Satz, „Mein Chef ist dicker geworden“ ist heikel. Auch wenn er scherzhaft oder liebevoll gemeint ist. Es könnte dennoch als Beleidigung aufgefasst werden und Konsequenzen mit sich bringen.
Was aber, wenn jemand seine politische Meinung äußert und in einem parteinahen Konzern arbeitet? „Wenn man in einem Tendenzbetrieb beschäftigt ist, wo es ganz gezielt darum geht, dass man politische Meinungen vertritt, darf man trotzdem seine freie Meinung äußern“, sagt Schneeberger. Auch wenn man damit eine andere Partei mit positiven Worten bedenkt.

Hetzvideos

Anders bei Hetzvideos. Kurzer Zeitsprung: Im Juli 2015 postete die Freiwillige Feuerwehr im oberösterreichischen Feldkirchen das Foto eines lachenden syrischen Mädchens. Im Juli war es drückend heiß. Die Feuerwehr rückte aus, ließ es „regnen“ und sorgte so für eine willkommene Abkühlung. Positiv fielen die Kommentare dazu auf Facebook aus – bis auf einen: „Flammenwerfer währe (sic!) da die bessere Lösung“, setzte ein angehender Kfz-Techniker eines Porsche-Händlers ab. Porsche kündigte dem Lehrling noch am gleichen Tag. Dieser entschuldigte sich auf Facebook für sein Posting. Seine Lehrstelle bekam er deshalb nicht wieder.

Hetzpostings verstoßen zum Teil gegen strafrechtliche Bestimmungen und gefährden auch das Image des Unternehmens, wenn man damit in Verbindung gebracht werden kann“, erklärt der Arbeitsrechtsexperte. Gewisse Formen des Miteinander könnten nicht vernachlässigt werden, weil man sich in einer Pseudoanonymität in der Öffentlichkeit bewegt. „Grundwerte sind einzuhalten“, betont Schneeberger.