Wegen der Rückwirkung bis 2010 können Arbeitslose bis zu insgesamt 112 Millionen Euro beim AMS "abholen". Es geht laut AMS-Berechnungen um 254.000 Personen, denen mehr Geld zusteht als sie erhalten haben. Sie müssen dafür aber selber aktiv werden und einen eigenen Antrag stellen. Genaue Information und den Antrag zur Neuberechnung gibt es im Internet unter www.ams.at/nachberechnung

Die Neuberechnung nutzt nur jenen Personen, deren Anspruch auf Basis eines durchschnittlichen Monatseinkommens (inkusive anteilsmäßiger Sonderzahlungen) zwischen 1210 und 2130 Euro bemessen wurde.

Automatische Nachzahlung

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hatte am 24. Februar 2016 entschieden, dass bei Aufstockung einer Leistung des AMS (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld oder Umschulungsgeld) auf den Ausgleichszulagenrichtsatz der Familienzuschlag nicht einberechnet und damit aufgesaugt wird, sondern die Leistung über den Ausgleichszulagenrichtsatz noch erhöht. Der Familienzuschlag macht 97 Cent pro Kopf und Tag aus, für zwei Kinder wären dies also in einem Monat rund 58 Euro.

Ab dem Urteilszeitpunkt 24. Februar 2016 werden alle Leistungen entsprechend neu berechnet und eventuelle Nachzahlungen automatisch geleistet, betont das AMS. Für den Zeitraum der Rückwirkung, also vom 1. September 2010 bis 23. Februar 2016, müssen die Betroffenen selbst einen Antrag stellen, um das ihnen zustehende Geld zu bekommen.

Die ersten zehn Millionen Euro wurden inzwischen ausbezahlt. "Wir gehen in Anträgen unter, weil viele um Aufstockung ansuchen, die gar nicht berechtigt sind", erklärt AMS-Sprecherin Beate Sprenger der Zeitung. Über den Online-Ratgeber auf der Homepage soll die Bearbeitung vereinfacht werden. Aufgrund des erwarteten Andrangs könne die Bearbeitung des einzelnen Antrages aber einige Monaten dauern.