In unserem Betrieb ist geplant, aus Sicherheitsgründen eine Anlage zur Überwachung mit Videokameras zu installieren. Ist das überhaupt erlaubt? Und wenn ja wo?

ANTWORT: Die Überwachung in allen Lebenslagen wird zu einem immer wichtigeren Thema. Der Experte schlechthin auf diesem Gebiet, Hans Zeger, von der Arge-Daten, erklärt dazu: Ein „ganz großes“ Thema für österreichische Unternehmen sei seit Langem die Videoüberwachung bzw. die Verwendung von Mitarbeiterfotos im Inter- oder Intranet. Prinzipiell, erklärt der Datenschutzexperte, gibt es ein Recht auf Videoüberwachung unter bestimmten Bedingungen. Toiletten oder Umkleiden dürfen nicht überwacht werden, Bankomaten und Parkplätze dagegen schon, letztere sogar ohne Genehmigung. In vielen Fällen ist die Kamera meldepflichtig oder es bedarf zusätzlich einer Betriebsvereinbarung. „Normale“ Büroangestellte bei der Arbeit zu filmen, ist laut Zeger aber niemals erlaubt. Aber nicht alle Fälle sind so eindeutig - wenn zum Beispiel die Kamera nicht den ganzen Tag aktiv ist. „Oder wie sieht es bei einem Schlachtbetrieb aus, wo es darum geht, die Tiere zu überwachen, um Tierquälerei zu verhindern?“, berichtet Zeger aus der Praxis.