Skifahren ist im vierten Lockdown jetzt doch erlaubt. Aber nur dann, wenn ein 2G-Nachweis vorgelegt werden kann, es gilt auch eine Maskenpflicht. "Die Pandemie sorgt für einen zweiten Winter mit schweren Startbedingungen. Wir freuen uns aber, dass wir aufsperren dürfen. Ein Wermutstropfen aber bleibt. Es gibt zum Start keine Gastronomie, was kein Dauerzustand bleiben darf", sagt Hubert Ramskogler, Geschäftsführer der Petzen Bergbahnen.