Lange ließ sie nicht auf sich warten - die Antwort des Innenministeriums betreffend elektronische Gästemeldung. Wie exklusiv berichtet, hat der gebürtige St. Jakober Alfons Flatscher, das Ministerium eingeschaltet, weil er davon überzeugt ist, dass es der Meldebehörde nicht zusteht, für Gästemeldungen eine Firma statt einem Datenformat vorzuschreiben, und Beherbergungsbetriebe, die laut Meldegesetz gezwungen sind, Gästemeldungen zu machen, in ein Vertragsverhältnis mit einem privaten Anbieter zu pressen. Mit dem privaten Anbieter ist die Feratel AG gemeint. Dazu stellt das Innenministerium fest: "Die Meldebehörde ist nicht berechtigt, einen bestimmten Anbieter für die elektronische Übermittlung vorzuschreiben." Wer Gäste meldet, sei auch berechtigt, ein selbst entwickeltes Programm zu verwenden, sofern dieses die gesetzlichen Vorgaben erfüllt."