Andrea P. (Name von der Redaktion geändert) lebte bis Mitte dieses Jahres in der Wohnung ihres Lebensgefährten. Da die Beziehung aber zerbrach, musste sie sich in kürzester Zeit eine neue Wohnung suchen. Sie wurde auch schnell fündig, fand eine kleine für sie passende Garconiere mit 30 Quadratmeter und mietete diese an. Der Mietzins von 400,00 Euro schien ihr wegen der Möblierung der Wohnung angemessen.
Frau P. bezieht ein sehr bescheidenes Einkommen, ist schon seit geraumer Zeit nicht arbeitsfähig. Sie rechnete fix mit einer Wohnbeihilfe, die sie schon einmal bei ähnlich hohem Mietzins bezogen hatte. Nachdem der Mietvertrag unterfertigt und vergebührt war, stellte sie beim Amt der Kärntner Landesregierung einen Antrag auf Wohnbeihilfe. Sie staunte nicht schlecht, als sie wenig später einen ablehnenden Bescheid zugestellt bekam. Sie hatte übersehen, dass sich zwischenzeitlich die Anforderungen geändert hatten.

Wohnbeihilfe nur bis zu einer gewissen Miethöhe

In Kärnten beziehen derzeit rund 12.000 Kärntnerinnen und Kärntner Wohnbeihilfe vom Land. Jährlich ergibt dies eine Summe von 24,5 Millionen Euro, die ausbezahlt wird.
Dementsprechend streng sind die Anforderungen und gesetzlichen Regelungen des Kärntner Wohnbauförderungsgesetzes.
Im Falle von Andrea P. übersteigt der Netto-Mietzins den seit 2019 geltenden Höchstsatz von 6,80 Euro pro Quadratmeter. Somit gibt es für sie leider keine Möglichkeit in den Genuss von Wohnbeihilfe zu kommen. Den bestehenden Mietvertrag muss sie zudem ein Jahr lang einhalten. Sie hat sich aber bereits jetzt um eine Gemeindewohnung für das nächste Jahr beworben und wird dann auch Wohnbeihilfe beziehen können. Einstweilen konnte ihr "Kärntner in Not" mit einer Unterstützung helfen.

Geplante Aufstockung im Jahr 2022 

Mit 1.1.2022 soll in Kärnten eine Novelle des Wohnbauförderungsgesetzes in Kraft treten. Diese soll den Kreis der Anspruchsberechtigten um circa 1000 Personen erweitern.
Die Neuerrungen des Gesetzes sind: Der „zumutbare Wohnungsaufwand“, also die Berechnungsgrundlage für die Wohnbeihilfe, wird um fünf Prozent erhöht und die anrechenbare Betriebskostenabdeckung steigt von bisher 50 auf 100 Prozent. Eingeführt wird überdies eine jährliche Amortisierung, eine Maßnahme gegen die Armutsgefährdung. Die Novelle bedarf noch der Zustimmung des Kärntner Landtages.
Wer sich seine etwaige Wohnbeihilfe ausrechnen möchte, für den bietet das Land Kärnten einen Wohnbeihilfenrechner an.