Weil er elf Giftschlangen und drei Vogelspinnen teils nicht artgerecht in seiner Wohnung in Klagenfurt gehalten hat, ist am Montag ein 26-jähriger Klagenfurter am Landesgericht Klagenfurt zu sechs Monaten Haft verurteilt worden. Bei der ersten Verhandlung im September hatte er sich noch nicht schuldig bekannt, am Montag war er teilweise geständig. Er nahm das Urteil sofort an, auch Staatsanwältin Gabriele Lutschounig verzichtete auf Rechtsmittel, das Urteil ist rechtskräftig.