Die Meldung über den Prozess gegen einen positiv auf Covid-19 getesteten Kärntner, der in der Folge trotz amtlicher Verständigung eine geplante Knie-Operation durchführen lassen konnte, hatte durch einen Nebenaspekt besondere Brisanz. Beim Mann waren, nachdem er das amtliche Ergebnis mittels des verlässlichen PCR-Tests in Zweifel gezogen hatte, gleich zwei Antigen-Schnelltests durchgeführt worden, einer in einer Apotheke, einer bei der Aufnahme ins Spital - beide waren negativ.