Die schweren Unwetter der vergangenen Tage haben in weiten Teilen Österreichs zu Überflutungen und damit auch zu Schäden an vielen Fahrzeugen geführt.

Ob die jeweilige Versicherung den Schaden übernimmt, lässt sich anhand der Polizze überprüfen. "Schäden durch Naturgewalten werden bei Kfz in der Regel durch eine Voll- oder Teilkaskoversicherung gedeckt. Die Versicherung übernimmt die Reparaturkosten und auch die Abschleppkosten zur nächstgelegenen geeigneten Werkstatt", erklärt ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer.

Wichtig für die Kostenübernahme durch die Versicherung ist allerdings die richtige Vorgehensweise: "Die Schadensmeldung sollte unverzüglich erfolgen. Von Vorteil ist eine Dokumentation mit Fotos, vor allem mit allen Details der Schäden", weiß der Experte des Mobilitätsclubs. "Ist jemand anderer für den Schaden verantwortlich, empfiehlt es sich, Zeugen namhaft zu machen." Ein Totalschaden ist speziell bei älteren Fahrzeugen ärgerlich, weil im Regelfall maximal der Zeitwert ersetzt wird.

Je nach vertraglicher Regelung und Versicherungsanbieter sind auch Selbstbehalte möglich. War das Auto an einer gefährdeten Stelle, also zum Beispiel unter einem offensichtlich morschen Baum geparkt, könnte die Versicherung die Auszahlung wegen grober Fahrlässigkeit verweigern. Wenn man vom Unwetter überrascht wurde oder das Fahrzeug nach bestem Wissen und Gewissen nicht aus der Gefahrenzone entfernen konnte, verhält es sich jedoch anders.

Haftpflichtversicherung allein hilft nicht

"Wer nur eine Haftpflichtversicherung hat, bekommt bei einem Unwetterschaden kein Geld", stellt der ÖAMTC-Jurist klar. Anders, wenn der Schaden durch einen Dritten verursacht wurde: Entsteht am Fahrzeug etwa ein Schaden durch Bäume am Straßenrand, haftet der Straßenerhalter (Bundesland oder Gemeinde). Dazu muss aber der Geschädigte dem Straßenerhalter eine grobe Fahrlässigkeit, also zum Beispiel grobe Versäumnisse bei der Absicherung einer Hochwasserstelle, nachweisen. Betreiber mautpflichtiger Autobahnen und Vermieter kostenpflichtiger Parkplätze haften bereits für leichte Fahrlässigkeit.

Übrigens: Entstehen durch ein Unwetter Schäden am Fahrrad oder E-Bike, sind diese normalerweise durch die Haushaltsversicherung gedeckt. Immer muss man aber selbst aufmerksam sein. Wer eigene Schäden fahrlässig herbeiführt, wird sich ein erhebliches Mitverschulden vorhalten lassen müssen.

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