Bei der §57a-Begutachtung, in Österreich liebevoll Pickerl genannt, geht es um die Kontrolle des einwandfreien Zustands des Fahrzeugs. Das weiß nun wirklich jeder – viel weniger Autofahrern ist allerdings bewusst, dass auch die Prüfplakette selber gut in Schuss sein muss.

Das bedeutet: Das Pickerl darf nicht beschädigt oder zerkratzt sein, was gerade beim Eiskratzen im Winter mit der scharfen Kante des Schabers leicht passieren kann. „Sobald die Ziffern nicht mehr lesbar sind oder ein Teil der Plakette überhaupt fehlt, muss es ersetzt werden“, sagt Martin Echsel, Verkehrsjurist beim ARBÖ.

Die Strafe für ein beschädigtes oder unlesbares Pickerl beträgt theoretisch bis zu 5000 Euro, in der Praxis sind in den meisten Fällen zwischen 100 und 200 Euro zu bezahlen.

Deshalb sollte man ein beschädigtes Pickerl austauschen lassen: Um es sich noch einmal ausstellen zu lassen, braucht man den aktuellsten §57a-Bericht sowie den Zulassungsschein. „Der Tausch wird in der Begutachtungsdatenbank vermerkt. Das alte Pickerl muss man komplett entfernen und das neue anbringen“, sagt Echsel.

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