Damit die Erholung nach dem Urlaub nicht schnell wieder vorbei ist, ist selbst bei vorhandenen Gebäude- und Haushaltsversicherungen Vorsicht geboten: Im Fall, dass vor der Abreise keine Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, übernimmt die Gebäude- oder die Haushaltsversicherung unter Umständen die anfallenden Kosten für eine Schadensinstandsetzung nicht. Brand- und Wasserschadensanierungsexperte Soluto, hat fünf Tipps, wie man Wohnung und Haus auf den Urlaub vorbereitet.

1.   Ladegeräte und Akkus ausstecken

Ungefähr ein Drittel aller Wohnungs- und Hausbrände sind auf Elektrizität zurückführen. Angesichts einer steigenden Anzahl an Akkus im Haushalt wächst somit die Gefahr von Kabelbränden. Selbst wenn Akkus oder Ladegeräte nicht in Gebrauch sind, können sie plötzlich überhitzen und lebensgefährliche Brände auslösen.

2.   Wasser-Haupthahn abdrehen

Wer weiß, wo sich der Wasser-Haupthahn befindet? Bevor es in den Urlaub geht, sollte man unbedingt in Erfahrung bringen, wo der Wasser-Haupthahn ist und wie man diesen abdrehen kann. Martin Zagler, Geschäftsführer der Soluto Vertriebs GmbH, weiß um die Folgen eines nicht abgedrehten Haupthahns und erklärt: „Wenn ein Schlauch für die Wasserzufuhr in Bad oder Küche platzt, laufen pro Minute mindestens fünf Liter aus. Innerhalb einer Stunde verteilen sich somit mindestens 300 Liter – also zwei volle Badewannen mit Wasser – im Zuhause.“

3.   Fenster schließen

Fenster sollten beim Verlassen des Hauses geschlossen werden, allein wegen der erhöhten Einbruchgefahr. Aber auch aufgrund der häufigen Gewitter und Stürme im Sommer sind Fenster, insbesondere Dachflächenfenster und Lichtkuppeln, sicher zu verschließen. Denn Schäden durch geöffnete Fenster sind in 99 % aller Versicherungen nicht gedeckt und gerade bei Unwettern können starke Regengüsse einen Wohnraum schnell unter Wasser setzen.

4.   Check durch Vertrauensperson

Für alle Fälle sollte ein Wohnungsschlüssel bei einer Vertrauensperson hinterlegt werden, die zwei- bis dreimal pro Woche nach dem Rechten sieht. „Gerade nach Sommergewittern ist es wichtig, dass jemand – ein Nachbar, Freund oder Angehöriger – das Haus hinsichtlich etwaiger Beschädigungen, wie zum Beispiel zerstörte Dachziegel, prüfen lässt“, rät Zagler, um Folgeschäden möglichst gering zu halten. Auch für den Fall, dass es beispielsweise in der Wohnung im oberen Stockwerk einen Wasserschaden gegeben hat und das Wasser in die eigene Wohnung durchdringt, sollte jemand erreichbar sein und die Wohnung öffnen können.

5.   Im Schadensfall: unverzüglich schadensmindernde Maßnahmen ergreifen und Schäden unverzüglich melden

Wenn ein Schaden aufgetreten ist, sollte dieser der Versicherung unverzüglich gemeldet werden. Dabei ist vor allem auf Formulierungen im Kleingedruckten zu achten wie: „Jeder Versicherte ist verpflichtet, …“, denn diese haben häufig zur Folge, dass der Schaden nicht oder nicht in vollem Maße erstattet wird, falls der Versicherungsnehmer keine vorsorglichen oder schadensmindernden Maßnahmen getroffen haben sollte. Bei einem Rohrbruch beispielsweise wird oft erwartet, dass in der Wohnung stehendes Wasser unverzüglich abgesaugt wird, damit es zu keinen Folgeschäden kommt, wenn es in den Fußboden einsickert.

Das kann teuer werden

Vorsicht ist auch bei der „Unterdeckung von Aufräum- und Reinigungskosten“ geboten, die in den meisten Vertragsvorlagen enthalten ist. Martin Zagler erklärt: „Diese Klausel bedeutet, dass Aufräum- und Reinigungskosten in den meisten Polizzen mit 5 % der Versicherungssumme gedeckelt sind. Wenn nun ein kleiner Brand ausbricht, entsteht der größte Schaden nicht durch Flammen, sondern durch Ruß und Brandgeruch, deren Beseitigung schnell einen Kostenaufwand von ca. 100.000-150.000 Euro bedeuten kann. Bei einer standardmäßigen Versicherungssumme von 500.000 Euro übernimmt die Versicherung somit lediglich 25.000 Euro für die Sanierung. Wenn man das weiß, nehmen Versicherungen 30 Prozent anstatt 5 Prozent in die Polizze auf – sogar oft ohne Mehrkosten.“