Die EU-Kommission hat kürzlich wegen des umstrittenen Standortentwicklungsgesetzes und einhergehend beschleunigter UVP-Verfahren ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet. Im zugehörigen Schreiben, das der APA nun vorliegt, übt die EU zum Teil heftige Kritik an einigen Teilen des Gesetzes. Beschlossen hatte es die frühere ÖVP-FPÖ-Regierung mit den NEOS.

Die EU-Kommission kritisiert just einen Hauptpunkt des Standortgesetzes, nämlich die sogenannte erhöhte Genehmigungspflicht ("Rechtsvermutung der Genehmigung"). Diese sieht vor, dass eine Behörde - bei besonderem öffentlichen Interesse, das von einem Beirat bestätigt wird - nach zwölf Monaten eine Entscheidung über ein Projekt fällen kann. Dadurch sieht es die EU-Kommission nicht als gesichert an, dass alle Umweltauswirkungen berücksichtigt werden. Das sieht aber wiederum die EU-UVP-Richtlinie vor.

Sobald ein Projekt von einem Beirat, den die Ministerien beschicken, als "standortrelevant" bzw. "im öffentlichen Interesse" eingestuft wurde, kommt die "Lex specialis" - nach Plan der früheren türkis-blauen Bundesregierung - zum Zug. Denn sie wiegt schwerer als verschiedene andere gesetzliche Bestimmungen.

Zudem könnte der im EU-Recht verankerte Vorsorgegrundsatz verletzt werden, sollte ein nicht-entscheidungsreifes Projekt eine Bewilligung bekommen. Daher widersprächen § 11 Abs 4-6 Standortentwicklungsgesetzes dem Artikel 2 Absatz 1 der UVP-Richtlinie. Die Kommission argumentiert etwa mit der bisherigen Rechtsprechung des EuGH.

Die EU sieht auch einen mangelnden Rechtsschutz, weil es gegen Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichts kein ordentliches Rechtsmittel mehr gibt. Das geht ebenso aus dem Schreiben aus Brüssel nach Wien hervor.

Zudem könnte die Öffentlichkeit nach Abschluss eines Verfahrens nicht ausreichend informiert werden. Das Standortentwicklungsgesetz schränkt die Bekanntmachung womöglich ein. Denn es legt nicht fest, dass auch die Ergebnisse der mündlichen Verhandlung und deren Berücksichtigung zu veröffentlichen sind. Auch das verstößt laut EU gegen die UVP-Richtlinie.

Österreich ist nun mit einer Rechtfertigung gegenüber der EU-Kommission am Zug. Ganz am Ende des dann noch weitergehenden Prozesses könnte es eine Klage vor dem EuGH geben. Umweltorganisationen hatten von Anfang an gegen das Standortentwicklungsgesetz und Änderungen in UVP-Verfahren protestiert.