Das Handelsgericht Wien hat 30 Vertragsklauseln des Fernbusanbieter Flixbus für rechtswidrig erklärt. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte nach Beschwerden im Auftrag des Sozialministeriums gegen die Geschäfts-, Buchungs- und Beförderungsbedingungen des Unternehmens geklagt und in allen Punkten Recht bekommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bei den eingeklagten Klauseln ging es unter anderem um die Haftung beim Verlust eines Gepäckstücks, die nachträgliche Änderung von Sitzplatzreservierungen durch Flixbus oder um das Verbot, vor dem ursprünglich geplanten Ziel den Bus verlassen zu dürfen.

Weitere Klauseln betrafen ein einseitiges Preisänderungsrecht von Flixbus, eine vorgesehene Mehrwertnummer bei der Aufgabe von Zusatzgepäck und eine Stornierungsmöglichkeit von Flixbus, wenn ein Reisender bei einer Preisaktion mehr als drei Tickets auf einmal kauft.

Flixbus stellt Änderungen seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Aussicht, kündigte aber an, in Berufung zu gehen. "In den Punkten, in denen uns die Anforderungen des Urteils als deutlich zu hoch gesetzt erscheinen und wir den Betriebsablauf unseres Unternehmens als wesentlich gestört ansehen, werden wir aber ganz klar in Berufung gehen", erklärt ein Pressesprecher. Aber: Die Berufung richte sich nicht gegen den österreichischen Verbraucherschutz, betonte der Sprecher.

Flixbus ist der größte Fernbusanbieter in Deutschland. In Österreich arbeitet Flixbus mit Blaguss und Dr. Richard zusammen, die Busse und Busfahrer stellen. Flixbus kam zuletzt auf 45 Millionen Passagiere in 29 Ländern.