Die Wirtschaftskammer will, dass der Härtefallfonds als Sicherheitsnetz für die kommenden Monate beibehalten wird. Am Mittwoch läuft die Förderung für den sechsten Betrachtungszeitraum läuft an: Ab 16. September sei die Einreichung auf Förderung aus dem Härtefallfonds für das sechste "Corona-Monat" (also den Betrachtungszeitraum von 16. August bis 15. September 2020) möglich, teilte die WKÖ mit.

Der Härtefallfonds habe sich bewährt: Nach einer ersten Akutphase ab Ende März, die Unternehmen eine erste rasche Unterstützung gebracht habe, habe die Kammer "in Phase zwei" zahlreiche Verbesserungen und Erweiterungen erreichen können. Insgesamt wurden bisher knapp 195.000 Personen in Phase eins und zwei gefördert und rund 528,7 Millionen Euro ausbezahlt. Im zuletzt abgelaufenen Betrachtungszeitraum (Mitte Juli bis Mitte August) seien im Schnitt jeweils rund 1200 Euro ausbezahlt worden.

"Verlängerung dieses Fördermodells"

"Jetzt brauchen wir möglichst zeitnahe eine Verlängerung dieses Fördermodells", betonte WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf (ÖVP). Die Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie seien nach wie vor groß, und viele Selbstständige, vor allem Einpersonenunternehmen (EPU) und Kleinstbetriebe blickten mit Existenzängsten und großen Sorgen in den kommenden Herbst und Winter.

Deshalb trete die Wirtschaftskammer für eine Ausweitung des Förderzeitraumes des Härtefallfonds ein: für zwölf statt bisher sechs Monaten soll ein Förderantrag möglich sein. Kopf: "Viele Betriebe brauchen die finanzielle Unterstützung aus dem Härtefallfonds auch weiterhin als Sicherheitsnetz. Deshalb müssen wir weiterhin auf dieses bereits bewährte Hilfsinstrument setzen." Die Wirtschaftskammer befindet sich den Angaben zufolge dazu in Gesprächen mit dem Finanzministerium.