Die vergangene Wintersaison glich in Österreich unterm Strich einen „Totalausfall“. Das soll diesmal anders werden, betont Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Gemeinsam mit Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein präsentierte sie jene Regeln, die das ermöglichen sollen. Grundsätzlich gilt die 3-G-Regel (geimpft, genesen, getestet) sowohl für Hotellerie, Gastronomie, Seilbahnbetriebe und auch für Weihnachtsmärkte. Für geschlossene Gondeln gilt zusätzlich eine FFP2-Maskenpflicht für alle. An sich fallen zwar auch Seilbahnen in die Kategorie der öffentlichen Verkehrsmittel, wo eine Maske genügen würde, dennoch werden bei Gondeln strengere Maßstäbe angesetzt. Damit gehen – im Vergleich zur Saison 2020/21 – aber auch Erleichterungen einher. So fallen die Kapazitätsgrenze (im letzten Winter war nur eine Belegung von maximal 50 Prozent erlaubt) und damit auch die Abstandsregeln.

Auch für die Winterregeln sei der seit 15. September in Kraft getretene 3-Stufen-Plan, den die Regierung kürzlich bekannt gegeben hat, die Grundlage, sagte Köstinger. Je nach Auslastung der Intensivkapazitäten in den Krankenhäusern werden verschärfte Maßnahmen verordnet. Wobei hier gelte, dass es für Geimpfte und Genesene kaum noch Einschränkungen geben soll, diese „werden die Ungeimpften betreffen“, sagte Mückstein.

Die Seilbahnbranche zeigt sich grundsätzlich erfreut, dass nun einmal ein Fahrplan für die Wintersaison vorliege. Das gemeinsame Ziel, ohne geschlossene Grenzen und eingeschränkten Reiseverkehr durch die Saison zu kommen, habe oberste Priorität, sagt Seilbahnsprecher Franz Hörl. Es zeichne sich ab, dass es einheitliche Regeln im gesamten Alpenraum geben soll. Doch der „Teufel steckt im Detail“, meinte der steirische Seilbahnen-Obmann und Stuhleck-Chef Fabrice Girardoni. Bei einigen wesentlichen Fragen, sei der exakte Verordnungstext entscheidend, „den gibt es aber noch nicht, der muss rasch folgen“. Dass Kapazitätsgrenzen für Gondeln fallen, sei zu begrüßen, wichtig für den Wintertourismus sei zudem die Reisefreiheit, streicht Daniel Berchthaller, Geschäftsführer der Reiteralm Bergbahnen hervor, jetzt gehe es aber darum, dass die Verordnung auch praxistauglich ausformuliert sei. So sollen die Seilbahnbetreiber an den Liftkassen auch den 3-G-Nachweis kontrollieren, wie auch Köstinger ausführt. „Es muss aber klar sein, dass wir hier Unterstützung von Polizei und Gesundheitsbehörden benötigen werden. Und es kann nicht sein, dass wir für eine etwaige Missbrauchs- und Betrugsbekämpfung im Zusammenhang mit dem Grünen Pass herangezogen werden“, sagte Girardoni. Offen seien auch Fragen rund um Tickets, etwa Saisonkarten und Online-Tickets: „Die Frage ist, welche 3-G-Informationen wir speichern können und dürfen, das muss exakt geregelt sein“. Für Berchthaller seien auch bei der Frage, wer tatsächlich in die Kategorie Genesen fällt und was für Beschäftigte der Seilbahnen gilt, Konkretisierungen nötig. Bundesobmann Hörl kann sich vorstellen, dass es Mehrtagespässe nur für Genesene und Geimpfte geben könnte.

„Brauchen ganz klare Definition von Après-Ski“

Dem Thema Après-Ski kommt wiederum bereits seit Beginn der Pandemie eine ganz eigene – im Wesentlichen unrühmliche – Rolle zu. Das hat insbesondere mit den Fällen in Ischgl im März 2020 zu tun, die derzeit ja auch Gegenstand von Gerichtsverhandlungen sind.

Im letzten Winter war die Gastronomie vom Lockdown betroffen, an Après-Ski auf den Skibergen war damit ohnehin nicht zu denken. Heuer soll es wieder möglich werden, wenn auch unter besonders strengen Vorgaben, wie gestern betont wurde. Laut Köstinger gelten dieselben Regeln wie für die Nachtgastronomie. „Eventuell wird zusätzlich eingeschränkt“, räumte sie ein. Ab Stufe 2 (des Stufenplans der Regierung) sei das die 2-G-Regel. Die Sperrstunden für das Après-Ski „sind in den Gemeinden und Regionen autonom zu regeln“. Ab Stufe 3 zählt beim Testen generell nur noch ein PCR-Test, gab die Ministerin bekannt. Branchenvertreter geben aber zu bedenken, dass vielfach gar nicht so klar sei, was eigentlich unter Après-Ski falle. „Hier braucht es eine ganz klare Definition“, fordert der steirische Gastro-Obmann Klaus Friedl, das sei bei der Anmeldung eines Gaststättengewerbes schließlich keine eigene Kategorie. Denn rein an den Betriebszeiten der Seilbahnen oder anhand der Zahl von Sitz- und Stehplätzen lasse sich das nicht festmachen. „Man muss da schon genau unterscheiden können, es kann nicht sein, dass dann plötzlich für ein Selbstbedienungsrestaurant am Berg strengere Regeln gelten“, betont Girardoni.

Auch Robert Seeber, Obmann der Bundessparte Tourismus in der WKÖ, hält im Zusammenhang mit den gesamten Wintersportregeln fest: „Im Interesse der Gäste, Mitarbeiter, Unternehmen und auch Behörden ist es entscheidend, dass die Auflagen und Maßnahmen legistisch und organisatorisch so umgesetzt werden, dass sie einfach und unbürokratisch handhabbar sind.“