In tristen Zeiten soll der Start in den September ein Lichtblick sein. Heute greifen nämlich einige Entlastungsmaßnahmen und Anreizsysteme, die in den letzten Wochen politisch beschlossen wurden. Versucht wird, den durch die Coronakrise hervorgerufenen Wirtschaftseinbruch zumindest abzufedern. Bekommen die Menschen mehr Geld, so das Kalkül, geben sie auch mehr aus und stimulieren so die strauchelnde Wirtschaft. Die Maßnahmen im Überblick.

Lohn- und Einkommensteuer

Der Eingangssatz (Einkommensteile von 11.000 bis 18.000 Euro) bei der Einkommensteuer wird von 25 auf 20 Prozent gesenkt. Laut Finanzministerium führt dies zu einer Entlastung der Lohn- und Einkommensteuerzahler von bis zu 1,6 Milliarden Euro jährlich. Der abgesenkte Steuersatz in Höhe von 20 Prozent gilt rückwirkend ab 1. Jänner 2020. „Wir wollen, dass den Menschen mehr Geld im Börserl bleibt, und Impulse für den Konsum setzen“, betont Finanzminister Gernot Blümel. Gerade jetzt brauche es „wieder mehr Optimismus und Zuversicht“.

Kinderbonus

Im September wird für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, ein zusätzlicher Einmalbonus in Höhe von 360 Euro automatisch ausgezahlt. Für Kinder im Ausland wird die Zahlung an die Kaufkraft des Ziellandes angepasst.

Investitionsprämie

Ab heute können Unternehmen über die Förderbank aws die „Investitionsprämie“ beantragen. Die Förderung erfolgt per Zuschuss von sieben Prozent der förderfähigen Kosten. Dieser kann auf 14 Prozent verdoppelt werden, wenn die Investition im Zusammenhang mit „Digitalisierung, Ökologisierung, Gesundheit und Life Science“ stehe. Die Prämie soll dazu beitragen, dass Unternehmen ihre Investitionen trotz der Coronakrise nicht aufschieben und verstärkt in den Standort sowie in die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen investieren. Gefördert werden materielle und immaterielle Neuinvestitionen (zwischen 5000 und 50 Millionen Euro), die in einer Betriebsstätte in Österreich getätigt werden. Ausgeschlossen sind klimaschädliche Investitionen oder Investitionen in unbebaute Grundstücke, in Finanzanlagen, Übernahmen oder in aktivierte Eigenleistungen. Die Prämie kann bis 28. Februar 2021 beantragt werden und ist für Investitionen, die ab 1. August getätigt werden, auch rückwirkend beantragbar. „Die Prämie wirkt unmittelbar für das Unternehmen, erzeugt Nachfrage am angespannten Markt und schafft Arbeitsplätze“, so Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

Negativsteuer/SV-Bonus

Um Arbeitnehmer, die kein steuerpflichtiges Einkommen (bis 11.000 Euro) beziehen, zu entlasten, wird der Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag (Negativsteuer) von bisher maximal 300 Euro auf maximal 400 Euro angehoben. Gleichzeitig wird der maximale Sozialversicherungs-Bonus im Rahmen der SV-Rückerstattung ebenfalls von 300 Euro auf 400 Euro angehoben. Dies gilt ab der Veranlagung für das Jahr 2020.

Arbeitslosenbonus

Die Einmalzahlung von 450 Euro erhält – im Laufe des Monats – jeder, der zwischen Mai und August zumindest 60 Tage lang Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen hat. Diese Maßnahme hat viel Kritik seitens der Opposition hervorgerufen. SPÖ und FPÖ forderten wiederholt die Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent des Letztgehaltes.

Wer profitiert . . .

Am stärksten profitieren von den Entlastungsmaßnahmen Männer und Gutverdiener, wie der Budgetdienst des Parlaments errechnete. So haben Männer aufgrund höherer Einkommen mehr vom niedrigeren Steuersatz als Frauen. Entsprechend auch die Verteilung der Entlastung nach Haushaltseinkommen: Von den in Summe 2,7 Milliarden Euro erhält das oberste Fünftel der bestverdienenden Haushalte 624 Millionen Euro, das unterste Fünftel 364 Millionen.