Er könne sich an den Vorfall nicht genau erinnern, gibt ein Weststeirer vor Gericht an, schließlich hätte er an diesem Tag bereits sieben Bier getrunken gehabt. In diesem Zustand soll er einen jungen Mann mit einem Faustschlag im Gesicht verletzt haben – dieser erstattete Anzeige. „Dass ein Faustschlag versetzt wurde, wissen wir“, stellt die Richterin fest. Der Geschlagene musste im Krankenhaus behandelt werden, die Bestätigung der Ärzte liegt vor.