"Es scheint, dass wir etwas richtig machen", verkündet Peter Schlacher zuerst die gute Nachricht - eine deutsche Event-Agentur wurde nämlich auf seine Konzert-Streamingplattform "ONlive music club" aufmerksam. Die schlechte: Die "B Effectiv GmbH" hat Schlacher eine Unterlassungsaufforderung zukommen lassen: Man habe letztes Jahr den Namen "onlive-events" im Markenregister in den Klassen 38 und 41 eintragen lassen. Das zwar nur in Deutschland - da der "ONlive music club" aber im Internet aktiv ist, ist man in Deutschland nun der Ansicht, die Grazer Plattform könnte auch potenzielle Kunden in Deutschland durch die Verwechslungsgefahr abwerben.