Kunst oder doch Suchtgift-Missbrauch? Dieser Frage ging heute Freitag das Bezirksgericht Graz-Ost nach, als nach einer Verschiebung über das Projekt von k.ada und Werner Schimpl verhandelt wurde.

Die beiden Künstler hatten im Herbst im Grazer Schloßbergstollen Cannabis-Pflanzen aufgestellt, zum Blühen gebracht und auch geerntet. Das brachte den beiden eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Suchtmittelgesetz ein, obwohl sie angaben, dass die Ernte als Teil des Projekts zu künstlerischen Zwecken konserviert werde. Die Pflanzen waren Teil der Lichtinstallation "Transparadox" und für die Besucherinnen und Besucher nur als Silhouetten zu sehen. Die Arbeit sollte ein Beitrag zur "Diskussion über die Legalisierung von Cannabis in einer Konfrontation mit gesellschaftlich anerkanntem, allgemein zugänglichen Alkoholangebot" sein, hieß es seitens der Künstler.

k.ada und Werner Schimpl vor den noch blühenden Pflanzen im Oktober 2020
k.ada und Werner Schimpl vor den noch blühenden Pflanzen im Oktober 2020 © Nina Müller

Nach einer zweistündigen Verhandlung wurden die beiden Künstler freigesprochen, wie der Anwalt der beiden, Rainer Beck, zur Kleinen Zeitung sagte: Die Verwendung von Cannabispflanzen sei eindeutig durch die Freiheit der Kunst gedeckt, hieß es im Urteil der Richterin. Als Zeugen waren unter anderem Roman Grabner, der Leiter des Bruseum am Universalmuseum Joanneum, der auch die Ausstellung im Stollen eröffnet hatte, geladen, wie auch die Leiterin des Grazer Forum Stadtpark, Heidrun Primas.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft Graz als Klägerin noch Einspruch erheben kann.

Nur 10 Gramm Reinsubstanz

Erst im Zuge des Prozesses wurde bekannt, wie hoch der Cannabisgehalt der beschlagnahmten Pflanzen wirklich war: "Es handelte sich um lediglich 10 Gramm Reinsubstanz", so Beck. Im Nachhinein hatten sich einige der Pflanzen sogar als gar nicht THC-hältig herausgestellt. "So konnten wir weiter untermauern, dass es den Künstlern keineswegs um die Produktion von Drogen gegangen ist."

Der Grazer Kulturstadtrat Günter Riegler (ÖVP) zeigt sich in einer ersten Reaktion erleichtert: "Ich bin über das Urteil erleichtert, weil ich den Unrechtsgehalt in diesem Fall nicht gesehen habe!". Riegler ist politischer Referent der städtischen Immobilienabteilung, hat aber gleichzeitig als zuständiger Stadtrat über das Kulturamt das Kunstprojekt gefördert. Zuletzt unterstützte man die Künstler, indem man ihnen einen Anwalt zur Seite stellte.

Schon vor dem Prozess hatte eine breit aufgestellte Plattform von Kulturschaffenden das Duo unterstützt: "Die Freiheit der Kunst ist nicht schrankenlos und die offene Definition des Kunstbegriffs eine Herausforderung" heißt es im Text zum Solidaritätsprojekt der Plattform "Arts Rights Justice Austria": "dennoch ist unabdingbar, dass Kunst auch dann der Rücken freigehalten wird, wenn sie in Bedrängnis gerät."  Dass laut Staatsanwaltschaft, das "Projekt einen enden wollenden 'eigenschöpferischen' Gehalt aufweist" sei daher zu hinterfragen. Und: "Klagen sind Mittel der Einschüchterung. Sie sind eine psychische wie auch finanzielle Belastung für die Betroffenen".