Die Gerichte trotzen vorerst weiter der Corona-Pandemie. Verhandlungen sind am Landesgericht Graz mit den nötigen Einschränkungen (Abstände, Gesichtsmasken, regelmäßiges Lüften) weiterhin durchführbar. Seit dieser Woche gibt es für Prozessbeteiligte auch das Angebot, sich bei Schwurgerichtsfällen täglich zwischen acht und neun Uhr im Sanitätszimmer des Hauses gratis einem Corona-Test zu unterziehen. Die Tests, durchgeführt vom Roten Kreuz,  stehen Richtern, Staatsanwälten, Angeklagten (sofern sie nicht in Haft sind und ohnehin getestet werden), Verteidigern und Sachverständigen offen, nicht aber Zeugen.