Es ist ein goldfarbenes Handy, und die eben nicht dazugehörende Nummer, die einen Innsbrucker Anwalt (59) am Mittwoch auf die Anklagebank des Grazer Straflandesgerichts brachte. Das besagte Handy wurde im Auftrag der Staatsanwaltschaft Graz als Beweismittel sichergestellt. Der Mandant des Anwalts meinte damals zur Polizei, es sei nicht seines – sondern das seines Anwalts.