Drei Hebammen und ein Gynäkologe sowie das Diakonissenkrankenhaus (DKH) Schladming als Verband müssen sich am Mittwoch vor Gericht in Leoben verantworten. Ihnen wird grob fahrlässige Tötung sowie fahrlässige schwere Körperverletzung vorgeworfen. Das Verfahren war bereits eingestellt, wird aber nach einer Beschwerde durch die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht nun doch weitergeführt. Es gilt die Unschuldsvermutung.