Weil er einem Mann mit einer abgebrochenen Bierflasche schwere Verletzungen im Gesicht zugefügt hat, ist ein 21-Jähriger am Freitag in Graz vor einem Schöffensenat gestanden. Er wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Der Angeklagte erhob Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung gegen die vermeintlich zu hohe Strafe, der Staatsanwaltschaft ist die Strafe zu gering..