Bis zum Schluss beteuert der angeklagte Pfleger beim Prozess am Grazer Straflandesgericht seine Unschuld: „Ich habe das Geld von dem Heimbewohner als Darlehen bekommen.“ Sein Verteidiger ergänzt: „Mein Mandant ist eine umsichtige Person, die sich für die Heimbewohner einsetzt. Der Darlehensvertrag ist gültig zustande gekommen.“