Alle Angeklagten hatten sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt. Die drei Hebammen, der Gynäkologe und das Diakonissenkrankenhaus Schladming als Verband standen Mittwochfrüh in Leoben vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen teils grob fahrlässige Tötung sowie fahrlässige Körperverletzung vor. Die Verteidiger sahen die Verantwortung dagegen bei der Legislative.