Es klang ja recht einfach: Wer weder geimpft noch genesen ist, darf nicht einkaufen gehen, außer er braucht etwas Lebensnotwendiges. Doch so einfach ist es mit den Coronaregeln selten. Auch bei der Verordnung zu den 2G-Kontrollen im Handel gibt es einige Ausnahmen, die auf den ersten Blick kurios erscheinen. So dürfen Ungeimpfte etwa weiterhin in den Baumarkt, wenn sie einen Feuerlöscher oder Sicherungen kaufen wollen, nicht aber, wenn sie sich nach Sesselleisten oder Wandhaken umschauen.