Wer darf mitreden, wenn in der Steiermark ein Kleinkraftwerk ein Genehmigungsverfahren durchläuft? Wer darf Beschwerde gegen Bescheide aus dem Naturschutz-, Fischerei- oder Jagdgesetz einbringen? – Über diese Fragen herrscht seit Jahren ein Konflikt zwischen Österreich und den Bundesländern auf der einen und der EU-Kommission auf der anderen Seite. Diesbezügliche Post aus Brüssel lässt nun bei den steirischen Juristen die Köpfe rauchen. Es zeichnet sich ab, dass Umweltorganisationen weitgehende Rechte eingeräumt werden müssen.