Eine Weststeirerin, die im Dezember 2019 ihr Baby in einer Grazer Tiefgarage weggelegt und deswegen im Mai 2020 bei einem Prozess eine Diversion erhalten hatte, muss erneut vor Gericht: Die Frau hatte die Weisungen des Gerichts, darunter Bewährungshilfe und Psychotherapie, nicht eingehalten. Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist bereits rechtskräftig, bestätigte Gerichtssprecherin Barbara Schwarz am Sonntag entsprechende Meldungen.