"Es ist ja nicht unkompliziert und nichts Alltägliches“, bringt es Richterin Julia Riffel auf den Punkt. Es gibt vier Angeklagte, wobei sich zwei wegen fahrlässiger Beeinträchtigung der Umwelt verantworten müssen. Im November des Vorjahres sollen bei einem Umpumpvorgang in einer südoststeirischen Lagerhalle 3000 Liter Gasöl – also Gefahrengut der Klasse 3 – ausgetreten sein. Das Problem: in der Halle darf nicht umgepumpt werden, weil es keine Betriebsstättengenehmigung dafür gibt.