Vor 30 Jahren verabschiedete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention. Auch für Österreich, wo es 1992 so weit war, ist die Umsetzung verbindlich. Und das bedeutet, dass jedes Kind ungeachtet seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Religionszugehörigkeit, ob mit oder ohne Behinderung, braucht besonderen Schutz und Unterstützung - aber auch die Möglichkeit, an Entscheidungen mitzuwirken.