In der Anklage geht es um die Umstände zur Mordserie des als „Todespfleger“ bezeichneten Niels H. – und ob Führungskräfte an der Klinik (dazu gehörte auch der Grazer Mediziner) nicht früher hätten reagieren müssen. Kernbotschaft: Die Führungskräfte könnten sich strafbar gemacht haben, weil sie den Krankenpfleger trotz deutlicher Hinweise nicht gestoppt und dadurch weitere Patientenmorde ermöglicht hätten. Niels H. hat in den Kliniken in Oldenburg und Delmenhorstletztlich Dutzende Menschen umgebracht. Für mehr als 90 Morde wurde er bereits verurteilt. Er hatte Patienten verschiedene Medikamente gespritzt, um sich dann bei Reanimationen als Retter zu zeigen.