Der CAS veröffentlichte am Donnerstag das Urteil und bestätigte die durch das Internationale Olympische Komitee verhängte Disqualifikation von 2017, bei der Beweise des russischen Whistleblowers Grigori Rodschenkow verwendet wurden.

Saizweas Schweizer Anwalt Yvan Henzer kündigte an, dass die frühere Biathletin gegen die Entscheidung Berufung vor dem Schweizer Bundesgerichtshof einlegen werde. Dem Einspruch ihrer beiden Team-Kolleginnen Olga Wiluchina und Jana Romanowa wurde dagegen stattgegeben - aus Mangel an Beweisen. Die Ergebnisse der Einzelrennen der beiden Sportlerinnen bleiben damit in der Wertung. Die mittlerweile 42-jährige Saizewa hat ihre Biathlon-Karriere 2015 beendet. Zweimal hatte sie Olympia-Gold gewonnen: 2006 in Turin und 2010 in Vancouver.