Der Prozess gegen den ehemaligen Radprofi Stefan Denifl ist am Montag am Landesgericht Innsbruck auf unbestimmte Zeit vertagt worden. Der Verteidiger hatte die Einvernahme von Zeugen beantragt. Der 32-jährige Tiroler musste sich wegen des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Sportbetrugs verantworten. Er soll zwischen 2014 und 2018 Blutdoping betrieben haben.

Jene Personen, die die Teamverträge mit Denifl abgeschlossen hatten, sollen nun als Zeugen einvernommen werden. Um zu erfahren, ob sie die Verträge auch abgeschlossen hätten, wenn sie gewusst hätten, dass der Angeklagte dopt, erklärte der Richter. Zudem soll geklärt werden, ob durch das Verhalten des ehemaligen Radprofis überhaupt ein Schaden entstanden ist, denn die angeblich Geschädigten - also die Teams - hätten keine Anzeige erstattet, monierte der Verteidiger.

Der Tiroler selbst gab vor Gericht zwar zu, mit Hilfe des deutschen Sportarztes Mark S. Blutdoping betrieben zu haben, er bestritt aber, jemanden betrogen zu haben. "Ich bin kein Verbrecher" beteuerte der 32-Jährige vor Gericht. Im Profiradsport würden Leistungen verlangt werden, die normal nicht mehr möglich seien, fügte er hinzu. Er habe nach seiner Knieverletzung mit dem Doping begonnen. "Ich wollte mit dem Doping meine Leistung erhalten, weil das mit der Knieverletzung normal nicht mehr möglich war", sagte Denifl.

Der 32-Jährige bestritt jedoch, seinen Vertrag als Profisportler wegen der Ermittlungen rund um die "Operation Aderlass" aufgelöst zu haben. Er habe seinen Vertrag bereits vorher aufgelöst. "Ich wollte nicht mehr, ich wollte bei meinem Sohn sein, ich wollte endlich ein Leben haben", so Denifl, der von großen Entbehrungen sprach, die er für den Sport auf sich genommen hatte. Die Teams im Radsport würden über das Doping bescheid wissen, meinte der Tiroler. Viele der Athleten seien gedopt.

Dem ehemaligen Radprofi war man auf die Spur gekommen, weil bei der "Operation Aderlass" in Erfurt bei Mark S. Blutbeutel von Denifl gefunden wurden. Sein Deckname war "No Name", erklärte der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer. Seit 2016 habe Denifl mittels Prepaid-Handy mit dem deutschen Arzt kommuniziert. Der Staatsanwalt ließ indes mit einem weiteren Detail aufhorchen. Gegen den Tiroler laufe mittlerweile auch ein Verfahren wegen betrügerischer Krida. Er soll nämlich im Vorfeld des Prozesses Geld beiseitegeschafft haben, so der öffentliche Ankläger.

Der Verteidiger meinte hingegen, dass sein Mandant für die selbe Tat zwei Mal bestraft werden würde. Denn immerhin habe man ihm Titel und Preisgelder bereits aberkannt und auch eine Sperre sei bereits verhängt worden. "Er hat seine Gesundheit ruiniert und ist teilweise unter Lebensgefahr Rennen gefahren. "Im Radsport wird zu 90 Prozent gedopt, den super-sauberen Sportler gibt es nicht", sagte der Rechtsanwalt. Sein Mandant hatte jedenfalls keinen Schädigungsvorsatz, betonte der Verteidiger.

Laut Anklagebehörde sei durch die Auszahlung von Prämieren und Teamentgelt an Denifl ein Schaden von rund 580.000 Euro entstanden. Ihm drohen damit ein bis zehn Jahre Haft. Das Verfahren gegen die Mitangeklagte, die unter anderem für Denifl im Jahr 2018 Behandlungstermine koordiniert haben soll, wurde indes diversionell erledigt. Sie muss Pauschalkosten in der Höhe von 300 Euro bezahlen.