Seit 12. Dezember plagt die 6. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung die Sportverbände. In dieser steht in §14, Abs. 2 (1): „Zusammenkünfte ohne ausschließlich zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, wie beispielsweise Hochzeits-, Geburtstags- oder Weihnachtsfeiern, sind nur mit bis zu 25 Teilnehmern zulässig. Der für die Zusammenkunft Verantwortliche darf die Teilnehmer nur einlassen, wenn sie einen 2G-Nachweis vorweisen.“Das gilt auch für Sportveranstaltungen im Amateurbereich. Im Trainingsbetrieb stellt das kein Problem dar. Im Wettkampfsfall aber schon. So wurde etwa der Grazer Silvesterlauf aus diesem Grund abgesagt. Und der Kids-Cup des JSV Ries-Kainbach. „Es können zwei Teams aufeinandertreffen, dann müsste die Halle gereinigt und desinfiziert werden, damit es weitergehen kann“, sagt Ries-Kainbach-Obmann Johannes Tunner. „Das ist nicht realistisch.“