Viele Menschen müssen jetzt Kurzarbeit machen. In der Vorwoche gab es eine Meldung in Deutschland, dass Kurzarbeiter Steuern nachzahlen müssen. Diese Meldung stimmt für Österreich nicht. Der Steuerexperte Bernhard Koller sagt, dass man sich keine Sorgen machen braucht.

„Kurzarbeiter werden, wenn alles normal läuft – also 3 Monate Kurzarbeit und dann wieder normaler Verdienst – mit keiner Nachzahlung rechnen müssen“, sagt Koller.

Weniger Lohnsteuer

In der Kurzarbeit läuft der Lohn weiter. Der Lohn ist aber geringer. Da der Lohn geringer ist, muss man auch weniger Lohnsteuer zahlen. Die Lohnsteuer ist die Steuer, die für erhaltenen Lohn bezahlt werden muss. Die Steuer ist ein Geldbetrag, der an den Staat bezahlt werden muss.

Die Arbeitnehmerveranlagung wird jedes Jahr gemacht. Darin wird die zu zahlende Lohnsteuer für das Einkommen der nicht selbständig Erwerbstätigen an das Finanzamt errechnet. Nicht selbständig Erwerbstätige sind zum Beispiel Angestellte.

Es kann sein, dass Arbeitnehmer bei der Arbeitnehmerveranlagung weniger oder gar keine Lohnsteuer zahlen müssen. Das ist dann der Fall, wenn das Einkommen aufgrund der Kurzarbeit unter der Steuergrenze von 1065 netto pro Monat liegt.

Freibeträge verringen das steuerpflichtige Einkommen

Die niedrigere Lohnsteuer könnte dazu führen, dass weder Freibeträge noch Absetzbeträge die Steuern verringern. Freibeträge verringern das steuerpflichtige Einkommen. Ein wichtiger Freibetrag ist zum Beispiel der Kinderfreibetrag. Absetzbeträge werden direkt vom Steuerbetrag abgezogen. Absetzbeträge sind zum Beispiel der Alleinerzieherabsetzbetrag oder die Pendlerpauschale. Die Pendlerpauschale bedeutet, dass das Geld für den Weg zur Arbeit teilweise von der Steuerschuld abgezogen wird.

Der Experte beruhigt aber: „Liegt das steuerpflichtige Einkommen im Kalenderjahr über 12.000 Euro, kann man sich etwaige Differenzen im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung zurückholen.“

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