Jahrelang galt Asbest als „Wundermittel“ unter den Baumaterialien, seit 1990 ist es verboten – und sorgt aus aktuellem Anlass jetzt wieder für Diskussionen. Bei unsachgemäßem Umgang birgt Asbest, das unter anderem in Dachplatten Verwendung findet, ein beträchtliches Gesundheitsrisiko. Die dünnen Fasern können sich in der menschlichen Lunge festsetzen und Jahrzehnte später zu Krebs und der sogenannten Asbestose führen. „Als Innung sind wir uns unserer Verantwortung bewusst und schulen auch laufend unsere Mitgliedsbetriebe im Umgang mit Faserzementplatten“, so Innungsmeister Helmut Schabauer.

Wichtig ist, die Asbestfasern bei der Sanierung nicht zu beschädigen, damit kein Staub freigesetzt wird. Entsprechend sachgemäß muss bei Demontage und Abtransport vorgegangen werden. „Das ist gewährleistet, wenn die Eindeckung in eigenen, verschlossenen Säcken zu Boden befördert wird. Ein Hinunterwerfen oder Verwenden einer Schuttrutsche ist ein absolutes No-Go.“ Darauf sollte auch vom Bauherrn oder von Nachbarn geachtet werden. Wird fachgerecht vorgegangen, entfällt die sonst verpflichtende Meldung beim Arbeitsinspektorat, da es zu einer Exposition in geringem Ausmaß kommt.

Helmut Schabauer, Landesinnungsmeister der Dachdecker und Spengler
Helmut Schabauer, Landesinnungsmeister der Dachdecker und Spengler © Foto Fischer