FRAGE: Es soll eine Änderung bei der Berechnung des Wochengeldes geben, wodurch Mütter jetzt im Nachhinein mehr Geld bekommen. Stimmt das?

Bernadette Pöcheim, Leiterin der Abteilung für Frauen und Gleichstellung bei der Arbeiterkammer antwortet: Es gibt eine neue OGH Entscheidung hinsichtlich Berechnung des Wochengeldes. Es betrifft alle Frauen, die vor Beginn der Schwangerschaft Überstunden geleistet haben. Es besteht nun rückwirkend (bis 2016) die Möglichkeit, einen Antrag auf Neuberechnung zu stellen.

Nachdem das zustehende Wochengeld auch die Berechnungsgrundlage für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ist, kann sich dieses nun auch erhöhen.

Wenn Sie vor der Schwangerschaft regelmäßige Überstunden oder Sonn- und Feiertagsarbeit geleistet haben, können Sie bei Ihrer Krankenversicherung auch rückwirkend eine Neuberechnung verlangen.

Verlangen Sie zuerst von Ihrem Arbeitgeber eine korrigierte Arbeits- und Entgeltbestätigung, bei der die Überstunden berücksichtigt sind. Legen Sie diese neue Bestätigung dann Ihrer Sozialversicherung zur Nachverrechnung vor!