Keine Versicherung deckt alles ab: Entgegen mancher Produktbezeichnung wie etwa “All-Inclusive-Paket“ oder „Komplett-Rechtsschutz-Paket“ gibt es keine Rechtsschutzversicherung, die alle Risiken abdeckt. So sind die in der Praxis häufig vorkommenden Streitigkeiten rund um den Hausbau samt Planung und Finanzierung nach den üblichen Versicherungsbedingungen generell vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Dasselbe gilt für Ehescheidungen. Streitigkeiten, die bereits vor Vertragsabschluss oder in der Wartezeit begonnen haben, sind ebenfalls nicht gedeckt.

Vorsicht beim Versicherungswechsel

Neben allfällig schlechteren Vertragsbedingungen kann es beim Versicherungswechsel auch zu Deckungslücken kommen. So sind z. B. bei vielen Leistungen neuerliche Wartefristen einzuhalten. Tritt ein Versicherungsfall in der Wartefrist ein, besteht dafür noch kein Schutz.

Die üblichen Wartefristen betragen je nach Leistungsbaustein zwischen 3 und 12 Monaten.

Das Gesamtpaket muss stimmen

Achten Sie beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung besonders auf die einzelnen versicherten Leistungsbausteine, die Versicherungssumme und die Zusatzdeckung!

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