FRAGE: Ich bekomme ein Baby und stehe jetzt vor der schwierigen Frage, welche Kindergeld-Variante für mich günstiger ist. Soll ich mich für das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld entscheiden oder besser das Kinderbetreuungsgeld-Konto wählen?

Bernadette Pöcheim von der Arbeiterkammer antwortet: Bei einem Einkommen ab 1400 Euro brutto „rechnet“ sich grundsätzlich das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (KBG).

Aber Versicherungsschutz, eine Zwillingsgeburt oder ein weiteres Kind in kurzem Abstand können die Wahl des KBG-Kontos sinnvoll machen. Hier empfiehlt es sich jedenfalls, eine Beratung in Anspruch zu nehmen.

Unabhängig von der gewählten KBG-Variante dürfen Eltern maximal bis zum 2. Geburtstag des Kindes Karenz in Anspruch nehmen.

Wichtig ist es auf jeden Fall, die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen rechtzeitig zu machen und dem Versicherungsträger vorzulegen (spätestens mit Vollendung des 15. Lebensmonats), widrigenfalls wird für den beziehenden Elternteil das KBG um 1300 Euro gekürzt.