Die Experten der Arbeiterkammer machen darauf aufmerksam, dass am 1. Juli eine Neuregelung in Kraft getreten ist, die noch vom alten Parlament im September 2017 beschlossen wurde. Bei der Berechnung der Notstandshilfe wird das Partnereinkommen nun nicht mehr angerechnet. Deshalb könnten nun Personen einen Anspruch haben, deren Antrag in der Vergangenheit abgelehnt wurde.

Die Neuerung bringt am meisten jenen Arbeitslosen, die aufgrund des „zu hohen“ Partnereinkommens bisher gar keine Notstandshilfe bekommen haben. In ganz Österreich sind davon rund 17.500 - überwiegend weibliche - Arbeitslose betroffen.

Mehr Geld bekommen jene Arbeitslosen, deren Notstandshilfebezug durch die Anrechnung des Partnereinkommens geschmälert war, aber nicht zur Gänze weggefallen ist.

Nicht zu vergessen ist jene Gruppe, die aufgrund der Einkommensanrechnung der Partnerin/des Partners keine Geldleistung bekommen und sich deshalb beim AMS auch nicht mehr als arbeitslos hat vormerken lassen.

„Für die letztere Gruppe ist es wichtig, dass sie sich nun beim Arbeitsmarktservice (AMS) wieder meldet und ihren Anspruch auf Notstandshilfe geltend macht!“, erklären die Experten der Arbeiterkammer. Alle anderen wurden bzw. werden vom AMS selbst über die gesetzliche Änderung informiert und erhalten die Notstandshilfe ab nun in der neuberechneten Höhe.

Getrübt wird die Freude über die neue Regelung laut AK aber durch die Pläne der Regierung, „die Notstandshilfe als Versicherungsleistung ganz abzuschaffen und die Menschen in die Mindestsicherung wegzuschieben“.