FRAGE: Sie haben kürzlich hier berichtet, dass Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag oder Dienstzettel verlangen sollen. Aber was soll in einem solchen Vertrag eigentlich drinnenstehen?

Die Experten der Arbeiterkammer antworten: Wichtige Bestandteile eines Dienstzettels oder Arbeitsvertrags sind das Arbeitsentgelt, die Einstufung im Kollektoivvertrag sowie die Anrechnung von Vordienstzeiten.

Die vorgesehene Verwendung, das dafür bezahlte Arbeitsentgelt sowie die Einstufung in das kollektivvertragliche Lohn- oder Gehaltsschema sind zwingender Inhalt eines Arbeitsvertrages bzw. Dienstzettels.

Achten Sie bei der Vertragsunterzeichnung unbedingt darauf, dass diese Punkte den unter Umständen mündlich mit dem Arbeitgeber ausgehandelten Vereinbarungen entsprechen und richtig eingetragen sind.

Die Höhe des Anspruchs auf Lohn und Gehalt wird auch beeinflusst durch die etwaige Anrechnung von Vordienstzeiten, die in den meisten Kollektivverträgen geregelt ist. Das sind bei anderen Arbeitgebern bei gleicher oder ähnlicher Tätigkeit geleisteten Arbeiten.

Wichtig ist es, den Arbeitgeber im Zuge der Vertragsgestaltung über die Vordienstzeiten zu informieren und diese gegebenenfalls auch nachzuweisen, damit diese berücksichtigt werden können.

Aber Vorsicht: Manche Kollektivverträge sehen eine Frist vor, innerhalb derer die Vordienstzeiten bekannt gegeben werden müssen. Ist man zu spät dran, muss der Arbeitgeber sie möglicherweise nicht berücksichtigen.