Bei dem Überfall waren rund 2,1 Millionen Euro erbeutet worden, von denen nur ein kleiner Teil sichergestellt werden konnte. Das Geld müssen die Angeklagten laut Urteil zurückzahlen. Dem zweiten Geldboten, der nichts mit der Tat zu tun hatte, müssen sie 1.000 Euro Teilschmerzensgeld zahlen.

Neben den drei laut Anklage ausführenden Tätern - ein irakisches Brüderpaar und ein Armenier - mussten sich noch fünf Helfer, darunter auch die Freundin, die Schwester und eine Tante des Armeniers, verantworten. Den fünf mutmaßlichen Handlangern, von denen einer nicht vor Gericht erschien, wurde Hehlerei bzw. Geldwäscherei zur Last gelegt. Zwei dieser Angeklagten wurden zu sieben bzw. sechs Monaten - jeweils bedingt - verurteilt, die übrigen in Zweifel freigesprochen.

Zwei Geldboten wollten in den frühen Morgenstunden des 13. Februar 2019 einen Bankomat in einem Nachtklub in der Innenstadt befüllen. Als der Fahrer den Laderaum öffnete, wurde er von einem mit einer Pistole bewaffneten Maskierten überwältigt, in den Wagen gestoßen, gefesselt und geknebelt. Sein 24-jähriger Kollege wurde mit einer Pistole bedroht und genötigt, sich ans Steuer zu setzen und zu einem Parkplatz an der Donaulände zu fahren. Dort bekam er einige Faustschläge versetzt, musste mit seinem Kollegen und einem Räuber die Geldboxen öffnen und den Inhalt in einer Sporttasche verstauen. Damit flüchteten die Täter.

Bei den Ermittlungen entstand schnell der Verdacht, dass einer der Geldboten etwas mit der Sache zu tun habe. So hätte der Iraker mehrmals die Möglichkeit gehabt, einen stillen Alarm auszulösen, ohne dass es jemand gemerkt hätte, sagte die Staatsanwältin. Er tat es aber nicht. Von seinem Bruder, den er per SMS von einer Routenänderung des Transporters informiert haben soll, wurde DNA an den zum Fesseln verwendeten Klebebändern gefunden.

Die Anklage stützt sich u.a. auf DNA-Spuren und Handyauswertungen. Die Beschuldigten - mutmaßliche Haupttäter ebenso wie mutmaßliche Helfer - stritten die Vorwürfe alle ab. "Alle sind sich einig, dass es sich um einen Raub handelt, der mit Insiderwissen begangen worden ist", sagte Richter Alfred Pfeisinger in der Urteilsverkündung. Die Schuldsprüche gegen die Hauptangeklagten erfolgten wegen schweren Raubes, in einem Fall zusätzlich wegen Geldwäscherei, bei den beiden schuldig gesprochenen Handlangerinnen wegen Geldwäscherei und Hehlerei.

Die Urteile gegen die Hauptangeklagten sind nicht rechtskräftig, jene gegen die schuldig gesprochenen Handlangerinnen schon, die Freisprüche bis auf einen ebenfalls.